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Nach Covid 19 Das Messnetzwerk unterstützt Sie

Im Juli 2020 initiierte das Messnetzwerk eine Informations- und Diskussionsprozess im Kontext des Krisenmanagements im Zusammenhang mit COVID-19.

Es werden verschiedene Themen angeboten:

  • Personal: Teammanagement, Stressmanagement, Telearbeitsmanagement, Workload-Management usw.
  • Finanzierungslösungen: öffentliche Hilfe, Factoring usw.
  • Geschäftsimpulse, wirtschaftliche Entwicklung
  • Rechtliche - legislative - normative Entwicklungen ...

Flash-Nachrichten | Plan zur wirtschaftlichen und sozialen Resilienz

In einem Dekret vom 1. Juli 2022 Am 2. Juli im Amtsblatt veröffentlicht, hat die Regierung die Förderkriterien für Unternehmen in dem im vergangenen März angekündigten Resilienzplan präzisiert.

Dieser Plan soll angesichts steigender Strom- und Gaspreise die Unternehmen unterstützen, die am meisten Energie verbrauchen.

Unternehmen kommen für diese Beihilfe in Frage (Artikel 2):

  • Erstellt vor dem 12.01.2021
  • Nicht im Prozess der Sicherung, Reorganisation oder gerichtlichen Liquidation und ohne unbezahlte Steuer- oder Sozialversicherungsschulden
  • Nach dem Kauf von Gas und Strom für mindestens 3% ihres Umsatzes im Jahr 2021 und gelitten haben eine Verdoppelung des Gas-/Strompreises über einen oder beide Zeiträume im Vergleich zum Durchschnitt des Jahres 2021:

          - Von März bis Mai 2022
- Von Juni bis August 2022

Unternehmen, die Strom oder Wärme produzieren, Kredit- oder Finanzinstitute sind nicht förderfähig.

Die Bedingungen für die Beihilfegewährung richten sich nach der Obergrenze:

  • 30% der förderfähigen Kosten mit einer Obergrenze von 2 Mio. € im Falle eines Rückgangs des Bruttobetriebsüberschusses um 30% im Vergleich zu 2021 oder wenn der Bruttobetriebsüberschuss negativ ist;
  • 50% der förderfähigen Kosten mit einer Obergrenze von 25 Mio. € für Unternehmen, deren Bruttobetriebsüberschuss negativ ist und deren Erhöhung der förderfähigen Kosten mindestens 501 TP1T des Betriebsverlusts beträgt. Die Beihilfe ist auf 80% der Verluste begrenzt;
  • 70% der förderfähigen Kosten mit einer Obergrenze von 50 Mio. € für Unternehmen, die die Beihilfekriterien erfüllen, begrenzt auf 25 Mio. EUR und Zugehörigkeit zu einem oder mehreren der 26 Sektoren, die in aufgeführt sind Anlage 1 des Dekrets.

Das Hilfeersuchen ist am zu stellen Nächste Seite :

  • Zwischen 04.07. und 17.08. für den Zeitraum von März bis Mai 2022;
  • Zwischen 15.09. und 28.10. für den Zeitraum von Juni bis August 2022.

Wenn Sie mehr wissen möchten, organisiert das MEDEF an diesem Freitag, den 8. Juli, von 9.00 bis 10.00 Uhr ein Webinar mit der Generaldirektion für Unternehmen, um die Bedingungen für den Zugang zu Hilfe zu verstehen.

Zugänglich für alle, melden Sie sich am Freitag, den 8. Juli 2022 an Klick hier 

Ressources humaines

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Teammanagement, Stressmanagement, Telearbeitsmanagement, Workload-Management ...

  • Zurück von Angesicht zu Angesicht:
    • Rechte und Pflichten
    • Psychosoziale Risiken
    • Unterstützungslogik

 

  • Telearbeit nach der Entbindung einrichten
    • Management - Verlust von Benchmarks für Manager und Mitarbeiter
    • Vertragsteil
    • Die Werkzeuge
    • Zusätzliche Vergütung, Entschädigung, Restaurantkarten, Transport, Computerausrüstung

 

  • Justizielle Aspekte
    • Verantwortung des Unternehmers
    • Charter für Telearbeit ....

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