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Finanzierungslösungen Öffentliche Hilfe, Factoring ...

Wie soll man nach der Gesundheitskrise handeln?

 

 

Am Ende der Sitzung zur Unterstützung der von der Gesundheitskrise betroffenen Sektoren vom 30. August 2021 kündigte Bruno Le Maire folgende Entwicklungen in Bezug auf Unterstützungsmaßnahmen in den kommenden Monaten an:

  • Pflege des Solidaritätsfonds im September zu den gleichen Bedingungen wie für den Monat August (Ausgleich von 20 % des Umsatzausfalls, wenn das Unternehmen einen Umsatzverlust von mindestens 10 % rechtfertigt). Um Aktivität zu fördern, müssen Unternehmen außerdem mindestens 15 % ihres Benchmark-Umsatzes erzielt haben (neues Kriterium). Aber dieses Gerät hat Ende September aufgehört.
  • Ab Oktober übernimmt das Fixkostenausgleichssystem den Solidaritätsfonds : wird daher auf alle Unternehmen der Sektoren S1 / S1 bis ausgeweitet (bisher waren nur Unternehmen der Sektoren S1 / S1 bis mit einem monatlichen Umsatz von mehr als 1 Mio Kriterium). Das Ministerium warnt vor einer längeren Bearbeitung der Akten, also einer Abfindung unter "ein paar Wochen" gegen "ein paar Tage" für den Solidaritätsfonds;
  • Im August ist die Solidaritätsfonds ist angepasst an die Dekret Nr. 2021-840 vom 29. Juni 2021 sowie das Dekret Nr. 2021-1087 vom 17. August 2021 um Unternehmen während der Wiedereröffnungsphase zu unterstützen. Auf der Website impots.gouv.fr, steht damit ab dem 15.09.2021 das Antragsformular für die Umsatzverlustbeihilfe für den Monat August 2021 zur Verfügung. Bewerbungen können bis 31.10.2021 eingereicht werden.
  • Wartung von Unterstützungsmechanismen (Solidaritätsfonds, Teiltätigkeit und Befreiung von Sozialabgaben) in den Überseedepartements, die noch der Verwaltungsschließungspflicht unterliegen;
  • Für drei Sektoren werden spezifische Aktionspläne aufgestellt : Fachveranstaltungen, Reisebüros und Bergprofis;
  • Eine neue Überprüfungsklausel Anfang November

Mehr wissen

Anbei finden Sie die Merkblatt zum Ressort-Krisenausstiegsausschuss mit den Kontaktdaten der Aktionsplanpartner, was heute Morgen vom Präfekten im 1. Teil des CDEER erwähnt wurde.

Der Artikel und die Broschüre sind online auf der Homepage der Präfektur Val-d'Oise verfügbar :

https://www.val-doise.gouv.fr/Politiques-publiques/Emploi-travail-et-solidarites/Developpement-economique/L-accompagnement-des-entreprises/L-accompagnement-des-entreprises-en-sortie-de-crise

 

Nationaler Wiederherstellungs- und Resilienzplan

Im Anschluss an die Anhörung von Bruno Le Maire und Olivier Dussopt durch die Ausschüsse für Finanzen und europäische Angelegenheiten der Nationalversammlung und des Senats zur Präsentation der Nationaler Plan für Erholung und Widerstandsfähigkeitfinden Sie die beiden Dokumente:

 

ETI Nation Strategy: Die Regierung kündigt 10 neue Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von ETIs an

Die 2020 ins Leben gerufene „ETI Nation Strategy“ zielt darauf ab, die Entwicklung von Mid-Cap-Unternehmen (ETI) in Frankreich zu unterstützen. Anlässlich der zweijährigen Laufzeit dieser Strategie zog die Regierung Bilanz und stellte ihre künftige Ausrichtung vor.

Um die ursprüngliche Strategie zu vertiefen und zu vervollständigen, wurden 10 neue Aktionen rund um vier Achsen angekündigt:

  1. Stärkung der Unterstützung von ETIs durch die öffentlichen Behörden
  2. Entwicklung der Attraktivität und des Zugangs von ETIs zu Kompetenzen
  3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von ETIs zur Stärkung ihrer Investitionskapazität
  4. Förderung des ökologischen und sozialen Engagements von ETIs

Mit rund 5.400 stellen ETIs 0,2 % der Anzahl der Unternehmen dar, beschäftigen aber fast 25 % Mitarbeiter, generieren 30 % Umsatz, 29 % Investitionen und 26 % Wertschöpfung aller Unternehmen.

 

Siehe die Pressemitteilung

 

 

SOLIDARITÄTSFONDS

Das Dekret Nr. 2021-1087 vom 17. August 2021 anpassen Dekret vom 30. März 2020 zum Solidaritätsfonds für den Monat August 2021:

  • Im Vergleich zu Juni und Juli werden zwei neue Kategorien von begünstigten Unternehmen hinzugefügt: Unternehmen, die zwischen dem 1. und 31. August 2021 für mindestens 21 Tage einem Öffentlichkeitsverbot unterliegen und im August einen Umsatzverlust von mindestens 50 % erlitten haben; sowie Unternehmen, für die zwischen dem 1. August und 31. August 2021 ein Öffentlichkeitsverbot galt, die im August mindestens 8 Tage in einem Haftgebiet ansässig waren und im August einen Umsatzverlust von mindestens 20 % erlitten hatten;
  • Er gibt an, dass die Höhe der Entschädigung 20 % des Umsatzausfalls beträgt für die Sektoren S1 / S1 bis sowie für Einzelhandelsunternehmen in touristischen Überseegebieten. Für Unternehmen mit Sitz in Gebieten mit einer Eindämmung oder Ausgangssperre von mindestens 21 Tagen beträgt diese Entschädigung 40 % des Umsatzverlustes.

Greifen Sie auf den Entschlüsselungsschein des Solidaritätsfonds zu

Das Antragsformular für den Solidaritätsfonds für den Monat Juli 2021 ist online auf der Website impots.gouv.fr seit 16. August 2021. Bewerbungen können bis zum 30. September 2021 eingereicht werden.

Lesen Sie den MEDEF-Analysehinweis

Das Dekret Nr. 2021-840 vom 29. Juni 2021 über den Solidaritätsfonds (veröffentlicht im Amtsblatt vom 30.06.2021) ergänzt die Erlass vom 30. März 2020 zum Solidaritätsfonds ein Artikel 3-28, der erklärt das Gerät für die Monate Juni und Juli 2021. Es sieht ein schrittweises Erlöschen des Solidaritätsfonds während der Zeit der Aufhebung der Gesundheitsmaßnahmen vor.

Die in Frage kommenden Unternehmen im Juni und Juli sind wie folgt:

  • Unternehmen, die im April oder Mai 2021 vom Solidaritätsfonds profitiert haben und Gegenstand ein Verbot des ununterbrochenen öffentlichen Empfangs über den Monat (Juni oder Juli 2021) und im Monat (Juni oder Juli 2021) einen Umsatzverlust von mindestens 20 % erlitten haben. In diesem Fall beträgt die Höhe des Solidaritätsfonds im Juni und Juli 20 % des Referenzumsatzes mit einer Obergrenze von 200.000 € pro Monat;
  • Unternehmen, die im April oder Mai 2021 vom Solidaritätsfonds profitiert haben und während des Monats (Juni oder Juli 2021) einen Umsatzverlust von mindestens 10 % erlitten haben und zugehörig Sektoren S1 / S1 bis / Einzelhandel oder Schiffsreparatur in Überseegebieten. In diesem Fall beträgt der Betrag des Solidaritätsfonds 40 % des Umsatzverlustes im Juni und dann 30 % des Umsatzverlustes im Juli, innerhalb der Grenze von 20 % des Umsatz-Benchmarks mit einer Obergrenze von 200.000 € pro Monat;
  • Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, die während des Monats (Juni oder Juli 2021) 50 % ihres Umsatzes verloren haben und in den Gebieten ansässig sind, die der Eindämmungsmaßnahmen für mindestens 10 Tage während des betrachteten monatlichen Zeitraums. In diesem Fall entspricht die Höhe des Solidaritätsfonds im Juni und Juli der Höhe des Umsatzausfalls bis zu 1.500 Euro.

Darüber hinaus enthält die Verordnung vom 29.06.2021 folgende Änderungen :

  • Aufnahme der Tätigkeitsbereiche Hairstyling und Schönheitspflege in das Regime für Betriebe in Bergkurorten für die Monate April und Mai 2021;
  • Verlängerung der Frist für die Einreichung des Solidaritätszuschlags für den Monat April 2021 vom 30. Juni 2021 bis 31. Juli 2021;
  • Ergänzung des Titels „Hersteller von Oberbekleidung und Herstellung von Unterwäsche; Herstellung von Strickwaren“ in Anhang 2.

Das Antragsformular für den Solidaritätsfonds unter der Juni 2021 wird im Juli am veröffentlicht DGFIP-Website und wird verfügbar sein bis 31. August 2021.

Greifen Sie auf den Entschlüsselungsschein des Solidaritätsfonds zu 

Das Dekret Nr. 2021-1086 vom 16. August 2021 geändert Dekret vom 24. März 2021 zum Fixkostenausgleichsmechanismus:

Sie verlängert die Fixkostenhilfe bis einschließlich August 2021 (und nicht wie bisher geplant Juni 2021):

  • Es fügt einen neuen zweimonatlichen förderfähigen Zeitraum (Juli-August 2021) innerhalb der sogenannten „ursprünglichen“ Fixkostenbeihilfe hinzu;
  • Sie bietet die Möglichkeit, eine sogenannte Saisonbeihilfe über einen Zeitraum von acht statt sechs Monaten zu beantragen;
  • Sie ermöglicht die Beantragung sogenannter „Gruppen“-Beihilfen für die vier förderfähigen Zeiträume (Januar-Februar; März-April; Mai-Juni und Juli-August) oder für einen Zeitraum von acht statt sechs Monaten.

Es vervollständigt die Liste der in Frage kommenden Wirtschaftszweige ohne Mindestumsatz :

  • Es fügt den Bereich „Verwaltung historischer Denkmäler“ hinzu;
  • Sie legt für Restaurants, Hotels und Beherbergungsbetriebe in Bergorten fest, dass sie das ist in einem Bergresort ansässig sein, das ist einen Hauptsitz außerhalb eines Bergresorts haben, aber ihren gesamten Umsatz in einem Bergresort erzielen.

Schließlich schließt sie die Fixkosten der Beihilfe von der Berechnung der EBITDA-Fixkosten aus.. Bis dahin wurde die Fixkostenbeihilfe als Zuschuss verrechnet, wodurch sich das EBITDA für die Folgezeiträume in gleicher Höhe und damit die Höhe der künftigen Fixkostenbeihilfe minderte.

Start des intelligenten Dienstes Assist Entreprise

Die Region Île-de-France hat seit Beginn dieser Krise mobilisiert, um Unternehmen und ihre Manager durch außergewöhnliche Maßnahmen wie Resilience Fund, Rebound Loan, Mietbeihilfen zur Wiederbelebung des Handels oder sogar außergewöhnliche PM-Beihilfen zu unterstützen. 'Bis Covid-19 , Relance Industrie, TP'up Relance und PM'up Relance fordern Projekte.

Im Einklang mit diesen Initiativen starten die Region und die wichtigsten Unternehmensschutzpartner Unternehmensassistent .

Diese Plattform kostenlos und vertraulich Die Betreuung von Managern, Händlern und Handwerkern von VSE-KMU in der Region Ile-de-France ermöglicht dies ihnen Orient bei den ersten Anzeichen von Schwierigkeiten in Richtung Lösungen am besten geeignet, um ihnen zu helfen, ihr Geschäft zu retten.

Warum Assist Entreprise: Beobachtung einer Komplexität für die Manager, die an den richtigen Gesprächspartner oder das richtige Gerät verteilt sind aufgrund von Informationen, die nach Akteur und Können aufgeteilt sind.

Nachdem Sie einige Fragen beantwortet haben, um die Anforderungen des Unternehmens zu erfüllen, werden Sie von Assist the Company direkt an die Kontaktperson (en) weitergeleitet, an die Sie sich wenden können. Assist Entreprise traf sich daher mit Managern und Akteuren, die sie mit einem regelmäßig aktualisierten Expertenverzeichnis unterstützen und beraten und Lösungen präsentieren, die mobilisiert werden können.

Mit diesem neuen, einfachen und konkreten Service schließt die Region ihre Maßnahmen zur Unterstützung der Ile-de-France-Unternehmen ab und bleibt an ihrer Seite voll mobilisiert.

 

Greifen Sie auf Enterprise Assist zu 

 

TP'up und PM'up Relance

Mit TP'up Relance und PM'up Relance vereinfacht und verstärkt die Region Île-de-France ihre Hilfe für den Neustart und die Sicherung von Unternehmen. Erste Liste der Bewerbungen am 30. März.

Vor dem Hintergrund der durch die Gesundheits- und Wirtschaftskrise beschleunigten Veränderungen passt die Region ihre Wiederherstellungshilfe an (TP'up, PM'up und PM'up Covid-19). Betroffen ist den Unternehmen mehr Klarheit zu verdanken und ihre Finanzierung auf regionale strategische Prioritäten auszurichten. TP'up Relance und PM'up Relance zielen darauf ab, die strategischen Projekte von VSEs, KMU und ETI mit einer glaubwürdigen und dauerhaften Perspektive zu unterstützen:

  • Verlagerung oder Produktion von strategischen Produkten und / oder Dienstleistungen auf regionalem Gebiet.
  • Wiederbelebung der Wirtschaftstätigkeit : ehrgeizige und glaubwürdige Wachstumsstrategien, die sich auf das Wirtschaftsgefüge der Region Ile-de-France auswirken können, unabhängig davon, ob es sich um Projekte zur Erhöhung und Modernisierung der Produktionskapazitäten, zur Internationalisierung, Diversifizierung ihrer Märkte und zur Führung digitaler und ökologischer Transformationen handelt eine externe Wachstumsstrategie oder sogar eine Struktur durchführen, um den Maßstab zu ändern.
  • Schutz bedrohter strategischer Unternehmen : Projekte zur strategischen Neupositionierung, Diversifizierung und Wettbewerbsfähigkeit in Sektoren, die sich tiefgreifend verändern.

Ein Budget von 20 Mio. EUR wird in Form von Zuschüssen mobilisiert.

Besonderes Augenmerk wird auf Projekte gelegt, die einen CSR-Ansatz (Social Responsibility) verfolgen und eine positive Rolle bei der ökologischen und kohlenstoffarmen Umstellung spielen, sowie auf Unternehmen in den von der Krise am stärksten betroffenen Sektoren wie der Industrie. Tourismus, Veranstaltungen, Kultur, Automobil und Luftfahrt.

Die Höhe der Hilfe kann für besonders bemerkenswerte / vorrangige Projekte erhöht werden (Frage der Souveränität, starkes Potenzial für die Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen, Schutz des gefährdeten Know-hows):

  • TP'up Relance für weniger als 10 Mitarbeiter : Die TP'up-Obergrenze von 55.000 € kann für Projekte, die auf die oben genannten Herausforderungen reagieren, auf 150.000 € erhöht werden
  • PM'up Relance für weniger als 5.000 Mitarbeiter : Die PM'up-Obergrenze von 250.000 € kann für Projekte, die auf die oben genannten Probleme reagieren, auf 500.000 € erhöht werden

Außergewöhnlich, Für Projekte, die darauf abzielen, neue Produktionskapazitäten in großem Maßstab zu errichten, die die Schaffung oder Erhaltung einer sehr großen Anzahl von Aktivitäten in der Region Ile-de-France ermöglichen, kann die Erhöhung der Beihilfe auf 800.000 EUR erhöht werden. Dies spielt eine entscheidende Rolle für das wirtschaftliche Gleichgewicht von das Projekt.

Bewerbungen werden das ganze Jahr über online eingereicht. Eine erste Liste der Anträge wird am 30. März im Hinblick auf die Zuweisung von Beihilfen für die in zwei Phasen untersuchten Projekte am 20. Mai und 20. Juli gestellt.

Senden Sie Ihre Anfrage online

 

Stimulus Partizipative Kredite und Stimulus Bonds: neue Finanzierungslösungen zur Unterstützung von Investitionen!

Stimulus Partizipative Kredite und Stimulus Bonds

Mit diesen Geräten können bis zu 20 Milliarden Euro investiert werden. Sie stehen Unternehmen von April 2021 bis Juni 2022 zur Verfügung.

Für wen ?

  • KMU mit einem Umsatz von mehr als 2 Mio. € und mittelständische Unternehmen in allen Sektoren (im Prinzip auch für große Unternehmen zugänglich, jedoch weniger an ihre Besonderheiten angepasst).
  • Unternehmen mit Entwicklungsperspektiven, die in einem Geschäfts- oder Investitionsplan dargestellt werden sollen.
  • Unternehmen mit einer Bilanzstruktur, die möglicherweise durch die Krise geschwächt, aber lebensfähig ist. Fiben-Rating (bis zu 5+ einschließlich) oder gleichwertig, abhängig vom eigenen Rating der Bank oder den von den Fonds verwendeten Ratings.

Wie viele ?

  • 12,5% Umsatz für KMU (dh maximal 250.000 € für die kleinsten förderfähigen KMU) oder 8,4% für mittelständische Unternehmen.

Und Obergrenze basierend auf Finanzkennzahlen (in Bezug auf Eigenkapital und Hebelwirkung).

Wie? 'Oder' Was?

  • Partizipative Kredite Relaunch von Banken vermarktet:
  1. 8 Jahre einschließlich einer Nachfrist von 4 Jahren: d. H. 4 Jahre bei alleiniger Zinszahlung, dann 4 Jahre Amortisation (Zinsen und Kapital).
  2. Effektive Rate für das Unternehmen zwischen 4 und 5% für KMU, 5 und 6% für mittelständische Unternehmen.
  • Von Investmentfonds vermarktete Relance Bonds:
  1. 8 Jahre mit einer Rückzahlung der Geldbuße des Kapitals, dh 8 Jahre mit der einzigen Zahlung der Zinsen, dann der Rückzahlung des Kapitals am Ende des 8. Jahres.
  2. Der Preis muss in der Größenordnung von 5% für KMU und 6% für mittelständische Unternehmen angegeben werden.
  • Für beide Geräte:
  1. Keine Kapitaleröffnung.
  2. Staatliche Garantie von 30% für Investoren.

Welche Finanzanalyse?

Das Banque de France-Rating und die Finanzanalyse der Banken werden dieses Darlehen positiv integrieren, auch wenn es kein Eigenkapital ist.

Das Relance-Partizipationsdarlehen (PPR) ist ein Hebel im Dienste der Erholung, für Unternehmen mit Entwicklungsprojekten, die stärken ihre Zahlungsfähigkeit. Es erlaubt auch Stärkung der finanziellen Solidität des Unternehmens durch die Bereitstellung einer langfristigen Finanzierung, die sich in die Finanzierungsstruktur zwischen Eigen- und Fremdkapital einfügt und nicht verwässert.

UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DES EIGENKAPITAL- UND BARGELDFLUSSES VON UNTERNEHMEN: Zusammenfassende Blätter der Artikel 31 und 33 des Finanzgesetzes für 2021

Im Kontext der aktuellen Wirtschaftskrise Das Finanzgesetz für 2021 sieht zwei sehr günstige fakultative und vorübergehende Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen vor, die es ihnen ermöglichen, ihr Eigenkapital zu stärken, um ihre Finanzierungskapazität zu verbessern.

Die erste genehmigt eine Neubewertung von Vermögenswerten ohne sofortige Besteuerung und die zweite sieht ein Spreading-Regime für die Besteuerung des Kapitalgewinns aus dem Verkauf eines Gebäudes während eines Leasinggeschäfts vor.

Die Verwaltung sollte Kommentare zur Implementierung dieser Geräte veröffentlichen.

 

Greifen Sie über die Steuerabteilung auf den Entschlüsselungsschein zu

Der Staatsrat hat am Mittwoch, dem 25. November 2020, seine Entscheidung über die mehrfachen Rechtsmittel gegen das Dekret Nr. 2019-797 vom 26. Juli 2019 über das Arbeitslosenversicherungssystem veröffentlicht.

Finden Sie bitte Hier, ein Hinweis auf Entschlüsselung dieser Entscheidung.

Die Generaldirektion Unternehmen (DGE) veröffentlichte a leiten für VSEs / KMU um ihnen zu helfen, die für sie bestimmten Maßnahmen des Sanierungsplans in Besitz zu nehmen. 

SOLIDARITÄTSFONDS: Erhöhung der Höhe der Beihilfen für den Monat Januar 2021 für Unternehmen in den Sektoren S1 bis und Unternehmen in Berggebieten

Das Dekret Nr. 2021-192 vom 22. Februar 2021 über den Solidaritätsfonds (veröffentlicht im Amtsblatt vom 23. Februar 2021) schlägt vor, Änderungen an der Dekret Nr. 2020-371 vom 30. März 2020 über den Solidaritätsfonds. Es erhöht die Höhe der Beihilfen für den Monat Januar 2021 für Unternehmen in den Sektoren S1 bis und Unternehmen in Berggebieten, die im Januar 2021 einen Umsatzverlust zwischen 50 und 70 % erlitten haben. Darüber hinaus werden technische Änderungen in Bezug auf vorgenommen der Benchmark-Umsatz von Unternehmen, die im Oktober 2020 gegründet und im Dezember 2020 von der öffentlichen Aufnahme ausgeschlossen wurden.

Greifen Sie auf den Entschlüsselungsschein der neuen Funktionen zu, die durch dieses Dekret eingeführt wurden  

APLD : Neutralisierung des Zeitraums vom 1. November 2020 bis zum 31. März 2021 bei der Berechnung der Nutzung des Geräts.

EIN Dekret vom 14. Dezember 2020 neutralisierte die Sperrfristen, die daher weder bei der Gesamtdauer des Rückgriffs auf die teilweise langfristige Tätigkeit (nicht mehr als 24 aufeinanderfolgende oder nicht aufeinanderfolgende Monate über einen Zeitraum von 36 aufeinanderfolgenden Monaten) noch bei der Berechnung der autorisierte Rückgriffsobergrenze für dieses Gerät (durchschnittlich nicht mehr als 40 % der gesetzlichen Arbeitszeit während des Rückgriffszeitraums oder in bestimmten von der Verwaltung genehmigten Fällen sogar 50 %).

Der Beginn der neutralisierten Periode wurde durch Dekret vom 14. Dezember 2020 auf den 1. November 2020 festgelegt Dekret vom 10. Februar 2021 veröffentlicht im Amtsblatt vom 14. Februar 2021 festgesetzt das Ende des 31. März 2021. 

Greifen Sie auf den Entschlüsselungsschein des Sozialpols zu

 

Das Fixkosten-Support-System

Das System umfasst mit einer Obergrenze von 10 Mio. EUR im Jahr 2021:

70% Betriebsverluste von Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern;
90% von Betriebsverlusten von Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern.

Förderfähige Unternehmen sind Unternehmen, die administrativ geschlossen sind oder zu den Tourismusplansektoren (S1 und S1 bis) gehören und die folgenden Bedingungen erfüllen:

Erstellung vor dem 1. Januar 2019;
Monatlicher Umsatz von mehr als 1 Mio. EUR oder Jahresumsatz von 12 Mio. EUR;
Verlust von mindestens 50% an Umsatz und Berechtigung für den Solidaritätsfonds im Januar 2021 oder Februar 2021.

Das System steht auch Unternehmen mit einem monatlichen Umsatz von weniger als 1 Mio. EUR in folgenden Sektoren offen: Freizeit in Innenräumen; Sporthallen; Zoos; thermische Einrichtungen; Unternehmen in der Branche und UNHCR Mountain Tourismus Residenzen gelegen.

Die Berechnung hierfür hilft auf der Grundlage der operativen Bruttoverluste (EBE), der Einnahmen oder Ausgaben, von denen die operativen Ausgaben vom Geschäft abgezogen werden. Finanzielle Belastungen und Abschreibungen werden in der Beihilfebasis nicht berücksichtigt.

Anträge für Januar und Februar 2021 können ab dem 31. März 2021 und im Mai 2021 für die Monate März und April 2021 eingereicht werden.

Weitere Informationen in der Pressemitteilung.

 

Staatlich garantiertes Darlehen:

Gebrauchsanweisung

Hilfe für Unternehmen und Unternehmer:

Um Unternehmen in Schwierigkeiten zu unterstützen, hat die Regierung Unterstützungsmaßnahmen ergriffen. Die Unternehmen, die die Informationszelle von CCI France anfordern, äußern vorrangig zwei Anfragen. Finde mehr heraus ...

 

Nach den am 23. September angekündigten neuen Gesundheitsmaßnahmen Die Regierung verstärkt die Unterstützung für Unternehmen, die von den neuen Beschränkungen der öffentlichen Aufnahme in Verbindung mit dem Gesundheitszustand in bestimmten Gebieten betroffen sind.
Unter den intensivierten Maßnahmen finden wir insbesondere:

Stärkung der Komponente 1 des Solidaritätsfonds : Deckung für Umsatzverluste von bis zu 10.000 € pro Monat für Unternehmen, die administrativ geschlossen wurden, sowie für Unternehmen, die Beschränkungen unterliegen (Schließung um 22.00 Uhr für Bars und Senkung der Tonnage auf 1.000 Personen für Versammlungen), die einen Umsatzverlust von mehr als 80% gegenüber einer monatlichen Beihilfe von zuvor 1.500 € rechtfertigen;
- Erweiterung der Teilaktivität, bis das Schließen oder die zeitliche Beschränkung aufgehoben wird;
Befreiung von Sozialbeiträgen während der Zeit der Schließung oder zeitlichen Beschränkung.

 

Teilaktivität:

Die Arbeitsministerin, Élisabeth Borne, kündigte am Mittwoch, dem 30. September, an und wiederholte die Aufforderung des MEDEF und der betroffenen Sektoren, die Aufrechterhaltung der für das Alle Sektoren gelten als besonders von der Covid-19-Krise betroffen, nicht nur für den Hotel- und Cateringsektor, wie gestern angekündigt.

So sind die von der Krise am stärksten betroffenen Schutzsektoren in den Anhängen der Dekret vom 29. Juni 2020 Wer ab dem 1. November einen Restbetrag von 15% hätte haben sollen, sollte endlich in der Lage sein, von einem günstigeren Teilaktivitätszuschuss von 70% der Bruttostundenvergütung (100% der gezahlten Vergütung, Null bleibt bei) zu profitieren Gebühr) bis zum 31. Dezember 2020.

Parallel dazu a Dekret vom 29. September 2020 In Bezug auf die Teilaktivität und den spezifischen Teilaktivitätsmechanismus im Falle einer dauerhaften Verringerung der Aktivität, die am Mittwoch, den 30. September 2020 veröffentlicht wurde, werden verschiedene Änderungen an den Teilaktivitätsmechanismen vorgenommen:

1. im Hinblick auf das ordentliche Teilbeschäftigungsregime: die Unterrichtszeit durch die Verwaltung früherer Anträge auf Teilaktivitätsgenehmigung, die auf 48 Stunden verkürzt worden waren, wird erneut auf zwei Wochen verlängert ;

2. zum langfristigen Teilaktivitätsplan (APLD):

  • Der Text legt einen einheitlichen Vergütungssatz für Unternehmen fest - 60 % des Bruttostundenlohns, der auf das 4,5-fache des Stundensatzes des Mindestlohns begrenzt ist - für die gesamte Dauer des Systems und beseitigt daher die ursprünglich für den 1. Oktober geplante Senkung dieses Satzes;
  • Durch dasselbe Dekret werden die Bedingungen für die Erstattung bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung gelockert : Die vom Arbeitgeber geschuldete Erstattung ist nicht zu zahlen, wenn sich die Geschäftsaussichten im Vergleich zu den im Tarifvertrag oder im einseitigen Dokument des Arbeitgebers vorgesehenen verschlechtert haben.

 

Beachten Sie die Teilaktivität für die Kinderbetreuung : privatrechtliche Arbeitnehmer Eltern eines Kindes unter 16 Jahren oder eines behinderten Kindes, die aufgrund der Schließung aus gesundheitlichen Gründen der Sektion, Klasse oder Einrichtung von gezwungen sind, ihr Kind zu behalten Die Aufnahme ihres Kindes oder die Identifizierung ihrer Kinder als Kontaktfall ohne Telearbeit kann seit dem 1. September in eine Teilaktivität versetzt, vom Arbeitgeber erklärt und dafür entschädigt werden (Angaben des Ministeriums) hier zu konsultieren).

Weitere Informationen finden Sie eine Notiz Aktualisierung in Bezug auf die neuesten Nachrichten und zukünftigen Entwicklungen von Teilaktivitätssystemen.

Neuigkeiten für die Innov'up-Modalitäten, regionale Hilfe für vereinfachte und verstärkte Innovation!


Die Region Île-de-France in Partnerschaft mit Bpifrance verstärkte und vereinfachte regionale Innovationshilfe, Innov'up, beabsichtigt, Île-de-France-KMU und Mid-Caps (einschließlich Verbände mit wirtschaftlicher Aktivität) bei der Durchführung eines Innovationsprojekts in allen Reifegraden (Machbarkeit, Entwicklung, Prototyp, Experimentieren) und was zu unterstützen unabhängig von der Art der Innovation (Technologie, Prozess, Design, soziale Innovation usw.).

Unterstützung der Innovationskapazitäten des Territoriums ist eine Priorität im Wiederauffüllungsplan von Ile-de-France . Auch die Region und Bpifrance setzen sich für die Mobilisierung ein mehr als 50 Mio. € im Jahr 2021 zur Unterstützung der Innovationsprojekte von fast 500 UnternehmenIle-de-France oder eine Zunahme von mehr als 50% im Vergleich zu den Vorjahren.

Um an jedes Projekt angepasste Unterstützung leisten zu können, muss die Die Zuschussobergrenze wird von 100.000 € auf 500.000 € angehoben und der des zusätzlichen erzielbaren Vorschusses oder subventionierten Darlehens wird um erhöht 1 bis 3 Millionen Euro pro Projekt .

Um den Zugang zu Hilfsgütern zu vereinfachen, ein Schreibtisch und eine Akte Einzigartige sind jetzt für KMU und Mid-Caps in Ile-de-France zugänglich. Um dies zu ermöglichen, hat Ile-de-France als erste Region ihr Informationssystem mit dem von Bpifrance verbunden.

Weitere Informationen zu Innov'up und zur Bewerbung finden Sie unter:

. .
www.innovup.iledefrance.fr
Siehe die Pressemitteilung

Für weitere ....

COVID-19 - Die rechtlichen Auswirkungen der Krise: https://wenner.eu/fr/la-table-ronde-de-wenner-covid-19/

COVID-19 - Wiederaufnahme / Fortsetzung der Geschäftstätigkeit während der Eindämmung: https://wenner.eu/fr/covid-19-la-table-ronde-de-wenner-du-22-avril-2020/

COVID-19 - Wie schütze ich mein Geschäft? :: https://wenner.eu/fr/video-covid-19-comment-sauvegarder-mon-entreprise/

COVID-19 - Die Verantwortung der Muttergesellschaft und der Manager für ihre französische (n) Tochtergesellschaft (en): https://wenner.eu/fr/video-covid-19-la-responsabilite-de-la-maison-mere-et-des-dirigeants-pour-leurs-filiales-francaises/

GERÄTE FÜR INDUSTRIELLE UNTERNEHMEN

-> Zugriff auf die Broschüre

 

Coronavirus (COVID-19

Das Recht auf Steuerermäßigung dank Spenden

Angesichts der Verbreitung von COVID-19 brauchen gemeinnützige Organisationen mehr denn je Hilfe und ein Zeichen der Solidarität. Dies gilt insbesondere für alle Organisationen, die im Kampf gegen das Virus tätig sind.

Dieses Dokument beschreibt die wichtigsten Steuermaßnahmen:

  • Deren ? Begünstigte Organisationen
  • Wie? 'Oder' Was? Die Art der Spenden 
  • Welche Steuerermäßigung für das Unternehmen?
  • Welche Steuerermäßigung für Privatpersonen?

-> Antworten bitte

 

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